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Augenzusatzversicherung

Die Augenzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch sie werden Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht oder nur teilweise übernommen werden, bezuschusst. Augenzusatzversicherungen werden mit unterschiedlichen Leistungspakten angeboten.

Augenzusatzversicherungen können grundsätzlich in zwei Blöcke geteilt werden. Beim ersten Block besteht die Leistung aus der Kostenübernahme für Brillen oder Kontaktlinsen. Die Kostenübernahme dieser Lesehilfen wurde vor einigen Jahren aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen, sodass Versicherte sämtliche Kosten selbst tragen müssen. Augenzusatzversicherungen bezuschussen den Kauf von Brillen, Sonnenbrillen oder Kontaktlinsen. Der Zuschuss ist allerdings begrenzt und wird nur dann gewährt, wenn eine erwiesene Sehschwäche vorliegt. Die meisten Versicherungen erstatten alle zwei Jahre die Kosten für Lesehilfen in Höhe von 100 bis 200 Euro.

Der zweite Block beinhaltet neben Vorsorgeuntersuchungen auch Behandlungen im Augenbereich. Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise zur Früherkennung von Glaukomen, werden von den meisten Augenzusatzversicherungen mit etwa 100 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst, von vielen gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch nicht. Je nach vereinbarter Versicherungsleistung erhalten Versicherte auch Zuschüsse zu Laseroperationen am Auge. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft bis zu 1500 Euro betragen. Laser-OPs, die der Beseitigung von Fehlsichtigkeiten dienen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, weswegen eine Zusatzversicherung gerade für diesen Bereich empfehlenswert erscheint.