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PKV-Beiträge steuerlich absetzen
Die private Krankenversicherung (PKV) kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber es ist ausschließlich der Teil absetzbar, der dem so genannten Basistarif entspricht.
Um die private Krankenversicherung (PKV) von der Steuer absetzen zu können, muss man nicht ausschließlich im Basistarif versichert sein. Ist dies der Fall, kann man die Versicherung voll absetzen, ohne sich über die Inhalte Gedanken machen zu müssen. Der Basistarif, ist der Tarif, der im Prinzip gleichzusetzen ist mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Also Dinge wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus, sind in den Beiträgen nicht enthalten. Bei Zahnbehandlungen sind z. B. auch keine Implantate enthalten und nur Teile von Zahnersatz. Dieser Tarif darf auch keine Zuschläge für eventuelle Gesundheitsrisikos enthalten.
Da der PKV-Basistarif ähnlich wie der Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, sind gesundheitliche Risikofaktoren nicht zu berücksichtigen. Denn der Tarif wurde dafür geschaffen, dass sich jeder einigermaßen bezahlbar versichern kann. Hier wird von einem durchschnittlichen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag ausgegangen.
Ist man in einem höheren Krankenversicherungstarif versichert, muss man einiges beachten. Man kann die private Krankenversicherung dann aber bedingt steuerlich geltend machen. Anteile für Sonderbehandlungen im Krankenhaus (z. B. Chefarztzuschlag, Einzelzimmerzuschlag, Implantate), alternative Heilbehandlungen oder Krankengeld müssen aus den Beiträgen herausgerechnet werden. Diese werden von den Finanzbehörden nicht steuerlich anerkannt.
Wenn man einen gewissen Eigenanteil an Arztrechnungen hat, (Versicherer nennen es auch Selbstbehalt) kann man diese Rechnungen als Sonderausgaben geltend machen. Außerdem ist es in diesem Zusammenhang ratsam, zu prüfen, ob es günstiger ist, Rechnungen bei der privaten Krankenkasse zur Erstattung einzureichen, oder sie bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen.
Da Beitragserstattungen die Sonderausgaben senken kann es dadurch passieren, dass man steuerlich Nachteile hat. Wenn man die Rechnungen nicht bei der privaten Krankenkasse einreicht, kann es also zu steuerlichen Minderungen führen. Viele Versicherer stellen zum Jahresende Bescheinigungen aus, in denen jeweils die absetzbaren Beiträge klar als Jahressumme aufgeführt sind.