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Informationen zur Riester Rente – „Riestern“ lohnt sich
Statistische Prognosen besagen, dass viele Menschen im Alter nicht mit ihrer Rente auskommen, das betrifft vor allem die, die etwa und nach 2030 das Rentenalter erreichen werden. Schon lange ist die Aussage „Die Rente ist sicher.“ entkräftet, so dass jeder privat für seine Rente Vorsorge tragen muss, um die Lücke zwischen Lebenshaltungskosten und gesetzlicher Rente zu schließen. Ansonsten droht vielen die Altersarmut.
Nachdem das Rentenniveau von 70% auf 67% abgesenkt wurde, wurde durch den damaligen Sozialminister Walter Riester im Jahr 2001 die „Riester Rente“ eingeführt, um die Differenz auszugleichen, und mit der privat finanzierten Rente den Lebensstandard im Alter zu sichern. Diese private Vorsorge (Riester Rente) wird staatlich gefördert. Als weitere Säule der privaten Rentenvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge zu nennen.
Aus den Informationen zur Riester Rente geht hervor, dass die staatliche Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Ein wesentliches Kriterium ist, dass der Förderberechtigte steuerpflichtig und gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist und einen Eigenanteil (Beitrag von etwa 4% des jährlichen Bruttoeinkommens – maximal 2.100 Euro) einbringt. Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann der Förderberechtigte jährlich eine staatliche Zulage von maximal 154,00 Euro erhalten, so geht es aus den Informationen zur Riester Rente hervor. Erfolgt nur eine anteilige Beitragszahlung, kann auch nur eine anteilige staatlich Zulage zur Riester Rente erfolgen.
Eine Familie mit Kind erhält, so die Informationen zur Riester Rente, pro Kind (kindergeldberechtigt) eine staatliche Zulage in Höhe von 185,00 Euro. Wurde das Kind nach dem 01.01.2008 geboren, beträgt die Kinderzulage 300,00 Euro. Bei verheirateten Elternpaaren wird meist die Kinderzulage der Mutter gewährt und wird solange gezahlt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht - mitunter bis 27. Lebensjahr, wenn der Sohn oder die Tochter sich in der Ausbildung befindet und kein eigenes Einkommen hat.
Auch Berufseinsteiger und Auszubildende können den staatlichen Zuschuss für die Riester Rente erhalten. Sozialversicherungspflichtige Jugendliche unter 25 Jahren bekommen zur staatlichen Grundzulage (154,00 Euro) zusätzlich noch den „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200,00 Euro als einmalige Zahlung. Auszubildende, die mit ihrer Ausbildung beginnen und im Jahr zuvor noch die Schule besuchten bzw. kein Einkommen hatten, müssen im Eintrittsjahr nur 60,00 Euro Beitrag als Sockelbeitrag zahlen. Die Beiträge, so die Informationen zur Riester Rente, sind als Aufwendungen (Sonderausgaben) in der jährlichen Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar. Je förderberechtigtem Sparer beträgt der jährliche Sonderausgabenabzug 2.100,00 Euro. Die staatliche Förderung wird dabei in Abzug gebracht. Beträgt die Steuerersparnis mehr als die staatliche Zulage, wird eine zusätzliche Steuergutschrift gewährt.